Wir unterstützen die Petition “ARTENSCHUTZ INS GRUNDGESETZ – BIODIVERSITÄT UND ÖKOSYSTEMLEISTUNGEN ERHALTEN!”

Die Petition können Sie bei uns in der Praxis unterzeichnen oder hier ONLINE.

Und darum gehts:

In Deutschland ist circa ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht. Der Biodiversitäts-Verlust bedroht die ökonomische und ökologische Zukunft unseres Landes.

Daher muss der Schutz der Biodiversität höchste Priorität erhalten und im Grundgesetz verankert werden. Dafür soll in Artikel 91a des GG eine dritte Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern festgeschrieben werden:

“3. Verbesserung des Biodiversitäts-Schutzes und Sicherstellung der Ökosystemleistungen.”

Der Biodiversitäts-Schutz kann nur als Gemeinschaftsaufgabe sichergestellt werden, da weder Bund noch Länder allein die Möglichkeit haben, ausreichende Maßnahmen zu ergreifen. Die vorgeschlagene Änderung von Artikel 91a würde die dafür notwendigen Voraussetzungen schaffen.

Reason

Artenschutz ist von existenzieller Bedeutung für unsere Zukunft. Ohne Artenvielfalt kann die Natur uns die so genannten “Ökosystemleistungen” nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stellen, dazu gehören u. a. die Bereitstellung von sauberer Luft, Trinkwasser und fruchtbaren Böden. Um diese Systemleistungen sicherzustellen, muss die Biodiversität möglichst vollumfänglich erhalten bleiben. Es ist anzustreben, dass Bund und Länder bei dieser Aufgabe zusammenarbeiten, da die föderalen Gebiets- und Zuständigkeitsgrenzen den Funktionsweisen von Natursystemen nicht gerecht werden.

Das Logo #6 haben wir gewählt, weil das sechste Massen-Aussterben in der Geschichte des Lebens begonnen hat. Wir möchten dazu beitragen, es aufzuhalten!

Artenschutz ins Grundgesetz
Artenschutz ins Grundgesetz